
1. Juli 2011 Ab heute 2011 im Maler- und Lackiererhandwerk neue Mindestlöhne. Nach dem Tarifvertrag vom 24.10.2009 und der dazugehörigen Rechtsverordnung des Bundesmininsteriums für Arbeit und Soziales erhöhen sich die Mindestlöhne ab 01.07.2011 wie folgt:
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
von 9,50 € auf 9,75 €
in den westlichen Bundesländern und Berlin: für „ungelernte Arbeitnehmer“ - Mindestlohn 1 von 9,50 € auf 9,75 €
für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ - Mindestlohn 2 von 11,50 € auf 11,75 €.
Die Mindestlöhne gelten bis zum 29. Februar 2012 - auch für Leiharbeitnehmer, wenn sie in einen Malerbetrieb entliehen sind.
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Geschrieben am 02.07.2011 07:14:41
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