Alle Termine für die Arbeitskreise
Auszug aus der Satzung
§ 32 Arbeitskreise und Personengruppen- Zur Wahrnehmung branchenübergreifender Interessen
und Aufgaben können Arbeitskreise, insbesondere
von Angestellten, Betriebs- und Personalräten,
sowie Personengruppen, insbesondere von Frauen und Senioren,
auf den verschiedenen gewerkschaftlichen Ebenen gebildet
werden.
Näheres wird durch Richtlinien geregelt, die der Bundesvorstand nach Beratung mit den Bundesvertretungen der jeweiligen Arbeitskreise und Personengruppen beschließt.









